Was nicht sammeln

Nur Verpackungen aus Aluminium dürfen in die Aluminium-Sammlung. Aluminium-Produkte, die keine Verpackung sind, dürfen hingegen nicht in die Aluminium-Sammlung.

Alu ist nicht gleich Alu

Das gehört nicht in die Aluminium-Sammlung:

Verbundpackungen ohne Aluminium-Recycling-Signet wie zum Beispiel: Suppen- und Kartoffelstockbeutel, Chipstüten, mit Aluminium beschichtete Kunststoff- oder Papier-Verpackungen (z. B. von Kaffeebohnen oder Nüssen)
Spraydosen (z. B. Deo, Farben, Lacke)
Aluminium-Produkte (z. B. Felgen)
Baumaterialien (z. B. Fensterrahmen, Rohre und Profile)
Elektrogeräte mit Aluminium-Gehäuse

Das gehört in die Alu-Sammlung

Alu-Getränkedosen

Die Aluminium-Getränkedose kann an vielen Orten separat gesammelt werden. Aus alten Dosen entstehen so wieder neue Aluminium-Getränkedosen oder andere Produkte aus Aluminium.

Alu-Verpackungen

Aluminium-Verpackungen sind meistens mit dem Aluminium-Recycling-Signet gekennzeichnet. In die Aluminium-Sammlung dürfen beispielsweise Lebensmittel-Tuben, Tiernahrungs-Schalen, Joghurt-Deckel oder Schalen von Tiefkühlprodukten.

Alu-Kaffeekapseln

Kaffeekapseln und -pads aus Aluminium müssen separat gesammelt werden, weil nur dann das Aluminium und der ebenfalls wertvolle Kaffeesatz wiederverwertet werden können.

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