Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der IGORA-Genossenschaft für Aluminium-Recycling – im Folgenden IGORA genannt. Von den AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mit der Auftragserteilung erklärt sich die Kundschaft mit dem Inhalt der AGB einverstanden. Sie bestätigt, die AGB erhalten bzw. im Internet gelesen zu haben. Diese sind integrierende Vertragsbestandteil der Leistungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot
Sämtliche Angebote der IGORA richten sich ausschliesslich an die Kundschaft mit Sitz in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Sie sind freibleibend. Der Vertrag zwischen der Kundschaft und der IGORA kommt erst durch einen Auftrag der Kundschaft und dessen Annahme durch die IGORA zustande. Der Auftrag der Kundschaft kann telefonisch, schriftlich oder online erfolgen. Die IGORA nimmt die Bestellung durch Auslieferung innert Lieferfrist an oder die Kundschaft erhält von der IGORA eine Auftragsbestätigung bezüglich derjenigen Produkte, die nicht ab Lager verfügbar sind.
Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), inklusive Mehrwertsteuer. Es gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten. Änderungen der Preislisten bleiben vorbehalten.
Lieferbedingungen
Die Verpackungs- und Transportkosten sind im Preis inbegriffen.
Lieferfristen
Die Lieferung ab Lager erfolgt in der Regel innerhalb von drei Wochen ab Bestellungseingang. Bei fehlendem Lagerbestand erfolgt die Lieferung innerhalb der in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferfrist. Bei Lieferverzug stehen der Kundschaft keinerlei Ersatzansprüche zu. Insbesondere berechtigt ein Lieferverzug der Kundschaft nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Für grosse Stückzahlen werden die Lieferfristen in Absprache zwischen der Kundschaft und der IGORA festgelegt.
Übergang der Gefahr auf die Kundschaft
Die Gefahr geht mit der Bereitstellung der Ware zum Versand auf die Kundschaft über.
Kontrolle und Beanstandung
Die Kundschaft ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unmittelbar nach Auslieferung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Allfällige Schäden, Mängel und/oder Beanstandungen sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch 14 Tage nach Auslieferung der IGORA schriftlich mitzuteilen.
Rücknahme
Eine Rücknahme der Ware erfolgt ausschliesslich nach Absprache mit der IGORA. Die Rückgabekosten gehen zulasten der Kundschaft (Transportkosten, Porti usw.).
Zahlungsbedingungen
Die IGORA ist berechtigt, Bestellungen nur gegen Vorauskasse zu liefern. Bei Rechnungen wird der Rechnungsbetrag innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Bezahlung fällig. Es wird kein Skonto gewährt. Gerät die Kundschaft mit der Zahlung in Verzug, ist ein Verzugszins von 5 % geschuldet. Zudem hat die Kundschaft Mahnkosten in der Höhe von CHF 20.00 pro Mahnung zu bezahlen.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Forderungen verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von der IGORA. Die IGORA ist berechtigt, diesen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister am Wohnsitz der Käuferin oder des Käufers eintragen zu lassen.
Garantie
Es gelten die Garantie-Bestimmungen und -Leistungen des jeweiligen Produktherstellers. Weitergehende Garantieansprüche werden ausdrücklich wegbedungen. Die IGORA vermittelt auf seine Kosten bei Garantieansprüchen zwischen dem Produkthersteller und der Kundschaft. Können sich die Parteien bezüglich der Garantieansprüche nicht aussergerichtlich einigen, wird die IGORA die Garantieansprüche gegenüber dem Produkthersteller auf dem Rechtsweg durchsetzen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem schweizerischen Recht. Klagen gegen die IGORA-Genossenschaft für Aluminium-Recycling können nur an ihrem Sitz in Zürich angebracht werden.
Zürich, Oktober 2024